Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - Bundesprogramm

20.10.2025
Pressemitteilung

NORDHESSEN. Bundestagsabgeordneter Jan-Wilhelm Pohlmann (CDU) weist darauf hin, dass der Bund ab sofort mittels der Förderrichtlinie...

Bundestagsabgeordneter Jan-Wilhelm Pohlmann (CDU) weist darauf hin, dass der Bund ab sofort mittels der Förderrichtlinie „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ den Breitensport in den Städten und Gemeinden unterstützt. „Mit unserer ‚Sportmilliarde‘ setzen wir seitens des Bundes ein klares Bekenntnis für unsere Kommunen sowie für die Vereine in unserem Land. Nichts stärkt den Zusammenhalt und den Teamgeist mehr als der Sport in seinen vielfältigen Angeboten“, so Pohlmann. „Mit den Mitteln der ersten von drei angedachten Tranchen in Höhe von zunächst 333 Mio. Euro wollen wir eine Förderung überjähriger Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglichen und endlich den bestehenden Sanierungsstau angehen“, beschreibt der regionale Abgeordnete die Intention des Bundesprogramms.

„In der Zeit vom 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 können Kommunen ihre entsprechenden Projekte über das Förderportal des Bundes „easy-Online“ anmelden. Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Sportanlagen sowie Hallen- und Freibäder gerade bei uns in Nordhessen auf diese Weise mit einer hohen Förderquote saniert werden könnten“, so Pohlmann abschließend.

Hintergrund: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit bis zu 45 Prozent der Gesamtausgaben, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage sogar mit bis zu 75 Prozent.

Antragssteller sind immer die jeweiligen Kommunen. Dies gilt auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere in Vereinseigentum) befindet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.